Michael Luther

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22.07.2009 | Panikmache ist fehl am Platz

Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung erklärt der Zwickauer CDU-Haushaltspolitiker Michael Luther MdB:

Ab heute können Banken bewertungsvariable und ausfallunsichere Bestandteile ihrer Bilanz (sog. Bilanzschrott) vorübergehend in Beiboote (sogenannte SPV oder Zweckge­sellschaften) ausgliedern und so ihre Kreditvergabemög­lichkeiten ausweiten. Auch können sie ganze strategisch nicht notwendige Geschäftsbereiche in öffentlich-rechtliche Anstalten (sog. AIDA) ausgliedern. Damit wird der Eigen­kapitalverzehr der Banken gestoppt und die Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Banken ermöglicht. Der Staat unterstützt diese Wege durch Garantien für werthal­tige Papiere. Die Maßnahmen basieren auf den ordnungs­politischen Prinzipien der Freiwilligkeit und des Vorranges der Eigentümerverantwortung. Damit wird zum einen eine zentrale Schutzfunktion gegenüber der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler erfüllt. Zum anderen hat sich in keinem Fall bestätigt, dass Zwangsmaßnahmen die wirtschaftliche Situation des Finanzwesens schneller verbessern helfen - im Gegenteil.

Damit hat die Große Koalition vorsorgend und verantwortungsvoll gehandelt und die Wahrscheinlichkeit einer Kreditklemme verringert. Trotzdem wird die Unionsfraktion das Kreditvergabeverhalten deutscher Banken weiter intensiv beobachten. Dabei stützen wir uns auf die Analyse der Bundesbank. Am 1. September wird die Bundesregierung die Situation in einem Gespräch mit den Spitzenvertretern von Wirtschaft und Kreditinstituten zu bewerten haben. Es erstaunt vor diesem Hintergrund, dass in diesen Tagen zahlreiche Akteure des Finanz­marktes nach zusätzlichen Stabilisierungsmaßnahmen zu Lasten des deutschen Steuerzahlers rufen. Hierzu gibt es keinen Grund - im Gegenteil: wir sollten die volle Wirkung unserer Instrumente sich entfalten lassen.

Der Deutschlandfond, der über Kredite und Kreditgarantien unverschuldet in den Sog der Finanzkrise geratene Unternehmen unterstützt, hat ausreichend freie Kapazitäten. Ein Nachsteuern ist nicht erforderlich.

Das Garantie- und Eigenkapitalvolumen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung in Höhe von 480 Mrd. Euro ist ebenfalls noch nicht ausgeschöpft. Die zusätzlichen und differenzierten Instrumente treten heute erst in Kraft. Die betroffenen Finanzinstitute haben seit den Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat ausreichend Zeit gehabt, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen und können nun zeitnah aktiv wer­den. Blinder Aktionismus und Panikmache sind fehl am Platz.

Die teils widersprüchlichen Empfehlungen zu Zwangskapitalisierung bis hin zu Strafsteuern im Bankenbereich zeigen deutlich, dass hier lediglich ein finanzpolitisches Sommertheater inszeniert wird und keine sachgerechten Antworten gegeben werden. Die deutsche Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzkrise zeich­net sich vielmehr durch ein überlegtes Handeln und nicht durch tagesaktuelles hektisches Nachsteuern aus. Dabei wird es mit der Union auch bleiben.

 
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